Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Haushaltshilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Haushaltshilfe in Hamburg
Alles zu unserer regelmäßigen Haushaltshilfe für Privathaushalte in Hamburg.
Was übernimmt meine Haushaltshilfe?
Pflege der Wohnräume, Reinigung von Küche und Bad, Wäsche waschen und bügeln, Fenster putzen und Blumen gießen. Was genau gemacht wird, besprechen wir mit Ihnen. Ihre Haushaltshilfe kommt wöchentlich oder alle zwei Wochen.
Kann meine Haushaltshilfe auch Einkäufe übernehmen?
Ja, auf Wunsch. Das kommt im Alltag nur selten vor, aber es ist gut zu wissen: Sollten Sie später mehr Unterstützung brauchen, kann Ihre vertraute Haushaltshilfe auch in den Supermarkt nebenan gehen oder andere Besorgungen erledigen.
Kommt bei Tausendsassa immer dieselbe Haushaltshilfe?
In der Regel ja. Unser Ziel ist eine langfristige, persönliche Betreuung durch dieselbe Mitarbeiterin. Wenn sie Urlaub hat oder krank ist, kümmern wir uns um eine Vertretung.
Sind die Haushaltshilfen bei Tausendsassa angestellt?
Ja. Unsere Haushaltshilfen sind bei Tausendsassa fest angestellt. Wir übernehmen Beschäftigung, Versicherung, Organisation und Abrechnung – Sie sind nicht selbst Arbeitgeber.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
Wenn Ihre feste Haushaltshilfe ausfällt, organisieren wir eine passende Vertretung. Sie müssen keinen Ersatz suchen. Danach kommt in der Regel wieder Ihre feste Haushaltshilfe zu Ihnen.
Wie läuft der Start ab?
Sie nehmen Kontakt mit uns auf, per Formular oder Telefon. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und besprechen, was Sie brauchen. Beim ersten Einsatz besprechen Sie Ihre Wünsche direkt mit Ihrer Haushaltshilfe und zeigen ihr, wo sie Reinigungsmittel und Putzutensilien findet. Danach legt sie los.
Was, wenn es menschlich nicht passt?
Sprechen Sie uns offen darauf an. Damit eine Haushaltshilfe über Jahre zu Ihnen kommen kann, muss die Chemie stimmen. Passt es nicht, wechseln wir die Mitarbeiterin, bis die Zusammenarbeit gelingt.
Sind Ihre Mitarbeiterinnen versichert und überprüft?
Ja. Alle Mitarbeiterinnen sind bei uns fest angestellt und umfassend versichert – Haftpflicht, Unfallversicherung und Sozialversicherung inklusive. Außerdem haben alle ein aktuelles Führungszeugnis.
In welchen Hamburger Stadtteilen sind Sie tätig?
Unsere Haushaltshilfen sind in zahlreichen Hamburger Stadtteilen im Einsatz, neben unseren langjährigen Einsatzgebieten im Hamburger Norden bauen wir unsere Kapazitäten insbesondere in zentralen Stadtteilen weiter aus. Schreiben Sie uns Ihre Adresse oder Ihren Stadtteil, dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.
Was kostet eine Haushaltshilfe bei Tausendsassa?
Das hängt von Umfang und Häufigkeit ab. Wir beraten Sie gern persönlich und kostenlos unter 040 601 25 72 und nennen Ihnen Ihren Preis im Gespräch.
Warum ist eine Haushaltshilfe über Tausendsassa teurer als eine privat organisierte Haushaltshilfe?
Bei Tausendsassa bezahlen Sie nicht nur die geleistete Stunde. Unsere Mitarbeiterinnen sind fest angestellt und versichert. Wir übernehmen Auswahl, Beschäftigung, Organisation und Abrechnung. Bei Urlaub oder Krankheit kümmern wir uns um eine Vertretung. Für unsere Kunden bedeutet das: weniger Aufwand und deutlich mehr Verlässlichkeit.
Kann ich die Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
Ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen können nach §35a EStG geltend gemacht werden: 20 % der Aufwendungen, bei bis zu 20.000 € pro Jahr. Das ergibt eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung. Details klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wie werde ich in Hamburg abgerechnet?
In Hamburg erhalten Sie eine Rechnung von Tausendsassa und zahlen privat. Eine Abrechnung über die Pflegekasse ist bei uns in Hamburg nicht möglich, weil wir hier derzeit nicht nach HmbPEVO anerkannt sind.
Bin ich vertraglich gebunden?
Wir schließen einen Dienstleistungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Worin unterscheidet sich Tausendsassa von einer Plattform oder einer privat engagierten Haushaltshilfe?
Bei einer privat organisierten Haushaltshilfe kümmern Sie sich selbst um Auswahl, Beschäftigung und Ersatz. Plattformen bieten vor allem Flexibilität bei einzelnen Einsätzen. Bei Tausendsassa kommt in der Regel dauerhaft dieselbe, bei uns angestellte Haushaltshilfe, und wir organisieren die Vertretung. Mehr dazu im Ratgeber.
Spricht meine Haushaltshilfe Deutsch?
Ja. Wir achten darauf, dass alle unsere Mitarbeiterinnen gut Deutsch sprechen. Kommunikation ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein
Für Privathaushalte in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg und Umgebung.
Wo sind Sie in Schleswig-Holstein tätig?
In Norderstedt, Pinneberg und Ahrensburg sowie in der Umgebung. Schreiben Sie uns Ihre Adresse, dann sagen wir Ihnen, ob wir zu Ihnen kommen können.
Kann ich die Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein auch privat bezahlen?
Ja. Sie können unsere Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad privat beauftragen. Sie erhalten eine Rechnung von Tausendsassa, und die Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar – bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr.
Sind die Leistungen in Schleswig-Holstein dieselben wie in Hamburg?
Ja. Auch dort erhalten Sie eine feste, bei uns angestellte Haushaltshilfe mit aktuellem Führungszeugnis, und wir organisieren die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.
Kann ich in Schleswig-Holstein die Pflegekasse nutzen?
Ja, mit Pflegegrad. Tausendsassa ist in Schleswig-Holstein als Anbieter nach §45a SGB XI anerkannt. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Pflegekasse, Entlastungsbetrag & Verhinderungspflege
Wenn Sie einen Pflegegrad haben: So lässt sich die Haushaltshilfe mit Leistungen der Pflegekasse verbinden.
Kann ich die Haushaltshilfe über die Pflegekasse abrechnen?
In Schleswig-Holstein ja: Tausendsassa ist dort nach §45a SGB XI anerkannt und rechnet direkt über den Entlastungsbetrag ab. In Hamburg ist Tausendsassa derzeit nicht nach HmbPEVO anerkannt und kann deshalb nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. Hier können Sie die Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 € pro Monat, die ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – bei uns in Schleswig-Holstein.
Reicht der Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe aus?
Der Entlastungsbetrag deckt einen Teil der Kosten. Wenn Sie mehr Unterstützung wünschen, können Sie dieselbe Haushaltshilfe darüber hinaus privat weiterführen. Der Anteil, der nicht über die Pflegekasse läuft, ist steuerlich absetzbar.
Kann ich Entlastungsbetrag und private Zahlung kombinieren?
Ja. In Schleswig-Holstein rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab. Weitere Einsätze berechnen wir Ihnen privat. Sie behalten dabei dieselbe feste Haushaltshilfe.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zu, wenn eine pflegende Person verhindert ist. Pro Kalenderjahr stehen bis zu 1.612 € zur Verfügung. Diese Leistung kann bundesweit und somit auch in Hamburg genutzt werden – stundenweise oder tageweise.
Warum kann ich den Entlastungsbetrag nur in Schleswig-Holstein nutzen?
Der Entlastungsbetrag kann nur bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern eingelöst werden. Tausendsassa ist in Schleswig-Holstein anerkannt (§45a SGB XI), nicht jedoch in Hamburg. In Hamburg bieten wir unsere Leistungen privat an.
Seniorenassistenz
Persönliche Begleitung im Alltag, angeboten in Schleswig-Holstein.
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Seniorenassistenz?
Unsere Haushaltshilfe übernimmt klassische Aufgaben im Haushalt: Reinigung, Wäsche und Bügeln, Fenster und Blumen. Die Seniorenassistenz ist eine persönliche Begleitung im Alltag – Arztbesuche, Spaziergänge, Gespräche, Gedächtnistraining und mehr. Oft ergänzen sich beide Angebote.
Welche Aufgaben übernimmt meine Seniorenassistenz?
Begleitung zum Arzt, zur Post oder zum Therapeuten, gemeinsame Einkäufe, Unterstützung bei Hobbys und Gesprächen, Gedächtnistraining, Spaziergänge, Besuche bei Freunden und Verwandten, Hilfe bei Terminen und Anträgen sowie leichte Hilfen im Haushalt.
Kann ich die Seniorenassistenz über die Pflegekasse abrechnen?
In Schleswig-Holstein können unsere Seniorenassistenz-Leistungen über den Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) abgerechnet werden. Ab Pflegegrad 2 ist bundesweit auch die Verhinderungspflege möglich.
Wir beraten Sie gern.
Ob für Sie oder Ihre Familie — rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Bürozeiten: Mo–Fr, 8:00–14:00 Uhr — Anfragen jederzeit möglich, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.