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Entlastungsbetrag in Hamburg

131 € monatlich für Unterstützung im Alltag — wer hat Anspruch und wie funktioniert die Abrechnung in Hamburg?

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse nach §45b SGB XI. Jede Person mit einem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) hat Anspruch auf 131 € pro Monat — unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung lebt. Der Betrag ist zweckgebunden: Er darf für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zu 12 Monate angespart und rückwirkend abgerufen werden. So können sich bis zu rund 1.500 € pro Jahr ansammeln.

Besonderheit Hamburg

In Hamburg gelten besondere Regeln. Der Entlastungsbetrag kann nur bei Anbietern eingesetzt werden, die nach der Hamburgischen Pflegeengagementverordnung (HmbPEVO) anerkannt sind — oder bei Einzelpersonen, die über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind. Die Hürden für eine Anerkennung als Anbieter in Hamburg sind anders als in Schleswig-Holstein.

Tausendsassa ist in Hamburg derzeit nicht als Anbieter nach HmbPEVO anerkannt. Das bedeutet: Unsere Haushaltshilfe in Hamburg kann nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. In Hamburg erfolgt die Abrechnung privat — aber die Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr).

Anders in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist Tausendsassa nach §45a SGB XI anerkannt. Kunden in Norderstedt, Pinneberg und Ahrensburg können den Entlastungsbetrag direkt für unsere Haushaltshilfe und Seniorenassistenz nutzen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Mehr dazu auf unserer Seite Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein.

Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zusätzliche Möglichkeit: den sogenannten Umwandlungsanspruch. Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen, die nicht für ambulante Pflege genutzt werden, können in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Je nach Pflegegrad kann das mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich bedeuten.

Ob und wie Sie den Umwandlungsanspruch nutzen können, besprechen Sie am besten mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

Alternative in Hamburg: Steuerlich absetzen

Auch wenn der Entlastungsbetrag in Hamburg für unsere Leistungen nicht nutzbar ist — die steuerliche Absetzbarkeit gilt bundesweit. 20 % Ihrer Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20.000 € werden vom Finanzamt erstattet. Das sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und einen Kontoauszug als Überweisungsnachweis — beides bekommen Sie bei Tausendsassa automatisch.

Lassen Sie sich beraten

Die Regelungen rund um Entlastungsbetrag und Pflegekasse sind komplex. Wir erklären Ihnen gern, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer konkreten Situation haben. Rufen Sie an: 040 601 25 72.

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