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Entlastungsbetrag in Hamburg

131 € monatlich für Unterstützung im Alltag: Wer Anspruch hat und wie die Abrechnung in Hamburg und Schleswig-Holstein funktioniert.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse nach §45b SGB XI. Wer einen Pflegegrad hat (ab Pflegegrad 1) und zu Hause lebt, hat Anspruch auf 131 € pro Monat. Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie werden in das Folgejahr übertragen und können dort bis zum 30. Juni genutzt werden. Über das Jahr stehen insgesamt 1.572 € zur Verfügung.

Besonderheiten in Hamburg

In Hamburg gelten eigene Regeln. Der Entlastungsbetrag kann bei Anbietern eingesetzt werden, die nach der Hamburgischen Pflegeengagementverordnung (HmbPEVO) anerkannt sind, oder bei Einzelpersonen, die über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind. Die Anerkennungsvoraussetzungen unterscheiden sich von denen in Schleswig-Holstein.

Tausendsassa ist in Hamburg derzeit nicht nach HmbPEVO anerkannt. Unsere Haushaltshilfe in Hamburg kann deshalb nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden und wird privat in Rechnung gestellt. Die Kosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen – bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr.

Schleswig-Holstein: Abrechnung über die Pflegekasse

In Schleswig-Holstein ist Tausendsassa nach §45a SGB XI anerkannt. Kundinnen und Kunden in Norderstedt, Pinneberg und Ahrensburg können den Entlastungsbetrag direkt für unsere Haushaltshilfe und Seniorenassistenz nutzen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Mehr dazu auf der Seite Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein.

Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, den sogenannten Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI: Bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungsbetrags können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gekürzt.

Ob sich das für Sie lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

Alternative in Hamburg: steuerlich absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit gilt bundesweit und damit auch in Hamburg: 20 % Ihrer Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, bei bis zu 20.000 € pro Jahr, berücksichtigt das Finanzamt. Das sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und einen Überweisungsnachweis – beides erhalten Sie bei Tausendsassa automatisch.

Lassen Sie sich beraten

Die Regelungen rund um Entlastungsbetrag und Pflegekasse sind komplex. Wir erklären Ihnen gern, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer Situation haben. Rufen Sie uns an: 040 601 25 72.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
131 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge werden in das Folgejahr übertragen und können dort bis zum 30. Juni genutzt werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag in Hamburg für Haushaltshilfe nutzen?
Grundsätzlich nur bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern oder über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe. Tausendsassa ist in Hamburg derzeit nicht nach HmbPEVO anerkannt und kann deshalb nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. In Schleswig-Holstein ist Tausendsassa anerkannt.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt. Ihre Pflegekasse berät Sie dazu.

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